Auszug aus der Chronik:

“Als im Mai 1976 die Siegener Justizbehörden den Stahlbetonbau an den Ufern der Sieg bezog, dachte wohl keiner der am Umzug beiteiligten Bedienstenen an das “Gericht an der Linde am Hain”, das im Jahre 1453 erstmals erwähnt wird.

An der Spitze dieser frühen – und wohl höchsten- Siegerländer Gerichtsbarkeit stand der Schultheiß als oberster Gerichts- und Verwaltungsbeamte. Gerichts- und Verwaltungsaufgaben lagen bis zum Einzug der napoleonischen Gesetzgebung Anfang des 19. Jahrhunderts in einer Hand, wobei sich die innere Struktur der Behördenorganisation im Siegerland in Ämter und Gerichte gliederte.”

Part2

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